Ein sog. „Haus im Garten“ ist gesetzlich nicht geregelt. Es besteht lediglich ein Verbot das Haus zu Wohnzwecken zu benutzen. Eine andere Regelung betrifft die Größe eines Gartenhauses. Sie wird durch das zuständige Bauordnungsamt der Gemeinde festgelegt, bei der auch die Baugenehmigung zu beantragen ist.
Wie auch andere Häuser können Gartenhäuser aus unterschiedlichsten Baumaterialien bestehen. Zu den beliebtesten gehört hier das Holz. Ein Haus im Garten wird meistens als Blockhaus angeboten. Es kann fast in jedem gut ausgestatteten Baugeschäft erworben werden, es kann aber auch in Eigenleistung erstellt werden.
|