Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung wurde das Niedrigenergiehaus zu einem neuen Standard bei zukünftigen Neubauten. Dabei wurde der jährliche Heizwärmebedarf auf 70kWh/m2a festgelegt. Dieser Wert darf nicht überschritten werden.
Die Einhaltung der neuen Norm kann mit Hilfe von einer Wärmeschutzverglasung, dem Verzicht auf Wärmebrücken und einer kontrollierten Wohnungslüftung erreicht werden.
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